ToDos in der deutschen, bzw. europäischen Digitalisierungslandschaft

Deutscher Bibliotheksverbund (Hg.) (2011): Deutschland braucht eine nationale Digitalisierungsstrategie! Thesenpapier des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. Online verfügbar unter http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/ThesenpapierDigitalisierung_dbv_Papier.pdf, zuletzt geprüft am 15.6.2011.

Europäische Kommission (Hg.) (2011): Die neue Renaissance. Empfehlungen der Drei Weisen zum Ausbau des europäischen kulturellen Erbes im Netz : Zusammenfassung. Online verfügbar unter http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/refgroup/executive_summary_de.pdf, zuletzt geprüft am 15.6.2011.

ToDos

Beide Papiere geben eine Liste der Aufgaben, die noch im Rahmen der Digitalisierung zu bewältigen sind. Man muss bedenken, dass ein Thesenpapier oder eine Zusammenfassung nicht in die Tiefe, die man sich manchmal wünscht, gehen können sondern nur oberste Prioritäten festlegen können. Diese wären folgende:

Zentrale Digitalisierungsportale

Das Thesenpapier des DBV sieht die DDB, das der Europäischen Kommission sieht die Europeana als zentrale Digitalisierungsportale, die es zu entwickeln und zu fördern gilt – auch über eine Projektphase hinaus.

So können die digitalisierten Werke so breit wie möglich zugänglich und nachnutzbar gemacht werden.

Die Frage, die ich mir immer wieder stelle ist: brauchen wir, mal vom Prestige abgesehen, wirklich beide Portale? Ja, die DDB soll gleichzeitig ein Datenlieferant für die Europeana sein, aber braucht es für die Aufgabe wirklich ein eigenes Portal?

Standards

Nicht nur sollten die Digitalisierungsprojekte den Standards der DDB, sondern auch denen der Europeana, entsprechen. Das ist kein leichtes Unterfangen, da Standards immer weiter entwickelt werden müssen und nicht immer miteinander kompatibel sind. Wo werden die Standards festgelegt? Wo werden sie weiterentwickelt? In einem förderalen System wie der Bundesrepublik Deutschland ist es schon schwierig Vertreter der verschiedenen Kulturbereiche (Bibliotheken, Archive, Museen, Denkmalschutz) aus 16 Bundesländer unter einem Hut zu bringen. Wenn das auf ganz Europa ausgeweitet wird, wird es zu einer fast unlösbaren Aufgabe.

Einbindung (der Metadaten) der aktuell von Verlagen angebotenen elektronischen Ressourcen

Das ist sinnvoll, da ein zentraler Zugang zu digitalen Objekten nicht nur die retrodigitalisierten, sondern auch aktuelle Werke bereitstellen sollte.

Weitere Standards und Workflows müssen mit den schon bestehenden Standards aus Bibliotheken, Archiven und Museen kompatibel gemacht werden.

Urheberrechte

Zuerst müssten Regelungen bezüglich der sogenannten „verwaisten“ Werke getroffen werden, also der Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, aber deren Rechteinhaber unbekannt sind.

Im europäischen Papier heißt es weiterhin, dass die Rechteinhaber Vorrang bei der Verwertung von vergriffenen Werken haben sollen. Wie könnte das bewerkstelligt werden?

Auf europäischer Ebene müssten die Unterschiede im Rechtestatus digitalisierter Materialien zwischen den Mitgliedsstaaten beseitigt werden.

Digitalisierung

Die Digitalisierung an sich muss weiter gefördert werden. So spricht der DBV für die Zeit von 2012 bis 2016 zusätzlich zur schon vorhandenenen DFG-Förderung sowie der Förderung der Länder und Regionen von jährlich 10 Millionen Euro. Davon könnten pro Jahr 200.000 Titel digitalisiert werden. Die eine Million Titel, die so digitalisiert werden könnte ist natürlich nur ein bruchteil aller Materialien, die digitalisiert werden müssten. Eine solche Förderung müsste also auch über das Jahr 2016 hinaus weiter laufen. Nach dem europäischen Papier sind rund 100 Milliarden Euro notwendig um das gesamte europäische Erbe online zu bringen. 10 Millionen sind da fast ein Tropfen auf einem heißen Stein.

Um eine solche Förderung sinnvoll koordinieren zu können, um z.B. Doppeldigitalisierung zu vermeiden, braucht es natürlich Information zu schon abgeschlossenen Digitalsierungen. Dafür ist ein zentrales Portal, sei es die DDB, sei es die Europeana, dringend notwendig.

Prioritäten

Das deutsche Thesenpapier spricht davon, dass der Schwerpunkt der Digitalisierungsaktivitäten bei älteren (15. bis 18. Jahrhundert) und wertvolleren Werken liegen sollte. Leider wird kein Grund dafür gegeben, warum ausgerechnet diese Materialien priorisiert werden sollten.

Die Europäische Kommission schlägt die priorisierte Digitalisierung von vergriffenen Werken vor.

Wahrscheinlich werden sich beide Vorschläge stark überschneiden.

Langzeitarchivierung

Beide Papiere machen darauf aufmerksam, dass Langzeitarchierung Teil der Digitalisierungsbestrebungen sein sollte. Es genügt nicht, ein zentrales Portal für Digitalisate und die Digitalisierung selbst zu finanzieren – es muss möglich sein, auf die Digitalisate auch in fernerer Zukunft zuzugreifen.

Das Papier der Europäischen Kommission schlägt vor, dass der Europeana eine Schlüsselrolle in der digitalen Langzeitverfügbarkeit zukommen sollte. Außerdem wird aufgemerkt, dass Langzeitarchivierung nicht nur ein technisches, sondern auch ein organisatorisches, juristisches und finanzielles Problem ist.

Finanzierung

Unter „Digitalisierung“ wurden bereits Zahlen zu den Kosten der Digitalisierung gegeben. Dazu kommen noch die erheblichen Kosten für die Portale und Langzeitarchivierung. Auch für die anderen ToDos braucht es Ressourcen.

Das Papier der Europäischen Kommission sieht die Verantwortung für die Digitalisierung in erster Linie bei den einzelnen Staaten und weist darauf hin, dass diese einzelnen Staaten ihre Investitionen in die Digitalisierung deutlich erhöhen müssten. Auch das Papier des DBV sieht den Bund als wichtigsten Geldgeber für solche Investitionen.

Beide Papiere sprechen sich außerdem für eine Förderung privater Partner aus. Das europäische Papier empfiehlt öffentlich-private Partnerschaften für Digitalisierungsvorhaben und gibt auch Details darüber, wie solche Partnerschaften zu gestalten sind. Das deutsche Papier sieht vor allem in der Digitalisierung des Schrifttums des 19. Jahrhunders eine Kooperation mit kommerziellen Partnern.

Was haben wir davon?

In beiden Papieren wurden Forderungen gestellt, die viele Ressourcen kosten werden. Erstaunlicherweise wird kaum über die andere Seite der Rechnung gesprochen. Was bringt uns das ganze? Entscheider, die über die Ressourcen verfügen brauchen nicht nur eine Liste von Forderungen. Sie müssen auch wissen, welchen Nutzen das alles hat, ob die Rechnung aufgeht, ob es sich lohnt, das Geld zu investieren. Diese Hilfe wird in beiden Papieren kaum gegeben.

Das Thesenpapier des DBV spricht davon, dass „die digitale Erschließung der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferung“ ein „wichtiges gesamtgesellschaftliches Zukunftsprojekt“ ist. Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) könnte „ein einzigartiges Forschungsinstrument für Wissenschaftler“ werden. Mehr wird leider nicht gesagt.

Das Papier der Europäischen Kommission wird, wenn auch nur kurz, konkreter: So heißt es:

Wir denken aber, dass die Vorteile den Aufwand rechtfertigen. Die Vorteile sind einerseits ein breiterer Zugang zu Kultur und Wissen und damit deren Demokratisierung, sowie andererseits die Vorteile für das Bildungssystem, sowohl für Schulen als auch für die Hochschulen. Außerdem entsteht ein wesentlicher ökonomischer Nutzen, etwa im Rahmen der Entwicklung neuer Technologien und Dienstleistungen für die Digitalisierung, der digitalen Langzeitverfügbarkeit und in der innovativen, interaktiven Weiterentwicklung kultureller Inhalte. Das digitalisierte Material selbst kann zur treibenden Kraft für Innovationen werden und die Grundlage für neue Dienstleistungen in Bereichen wie Tourismus oder Bildung sein.

Das ist immerhin etwas. Aber vielleicht sollten die Verfasser solcher Papiere mal darüber nachdenken, diese Vorteile in einem separaten Thesenpapier detaillierter zu beschreiben und zu beziffern. Dann würde es der Politik und Wissenschaft, die ja bei den ToDos gefragt sind, vielleicht einfacher fallen, diese auch tatkräftig umzusetzen.

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